Gebühren­ordnung SC Riederau 1976 e.V.

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1. Mitglieds­beiträge

Die Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge) werden wie folgt festgesetzt:

Kinder 6 - 13 Jahre 18,- €
Jugendliche 14 - 17 Jahre 27,- €
Erwachsene 18 - 99 Jahre 63,- €
Ehegatten und Lebensgefährten 52,- €
Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende 27,- €
Familienbeitrag (für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahre muss ein Antrag auf Familienbeitrag gestellt werden) 123,- €

Der Beitrag wird jeweils gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den Einsatz von Übungsleitern angepasst. Für die wirksame Neufestsetzung genügt die Bekanntmachung der Förderrichtlinien in der Mitgliederversammlung des laufenden Jahres.

Höhere Beiträge als in den Förderrichtlinien vorgesehen und Sonderumlagen müssen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben.

2. Fälligkeit

Der Jahresbeitrag ist am 1. Februar eines jeden Jahres fällig. Er ist grundsätzlich per Lastschrift zu erheben. Die erforderliche Einzugsermächtigung ist dem Verein mit der Beitrittserklärung zu erteilen. Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, werden dem Mitglied berechnet.

Neueintritte während des Jahres bis 30. September zahlen den vollen Beitrag fällig am Tag des Eintritts. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, haben am Fälligkeitstag ihren Beitrag ohne Aufforderung in bar oder durch Überweisung an den Verein zu leisten.

3. Abteilungs­beiträge

Die einzelnen Abteilungen können zur Finanzierung des laufenden Sportbetriebes nach Beschluss der Abteilungsversammlung und Genehmigung durch den Vereinsausschuss Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren erheben.

Die Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge) der Abteilung Triathlon werden wie folgt festgesetzt:

Einzelmitgliedschaft 114,- €
Zwei Mitglieder (Familie / Partner) 210,- €
Drei und mehr Mitglieder (Familie) 250,- €
Ermäßigter Beitrag (z.B. Auslandsjahr, Verletzungsjahr, Unterstützer der Sparte) 40,- €

4. Sparten­beiträge

Spartenbeiträge, sofern sie erhoben werden, sind den Veröffentlichungen der Sparten zu entnehmen